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AGB AGB


Allgemeine
Geschäftsbedingungen

 

 


A
Allgemein

  
  1. Der Auftragnehmer B.C. Business Contact OHG [im folgenden B.C. Business Contact genannt] erbringt seine Dienstleistungen - insbesondere in den Bereichen Beratung, Training, Coaching und Accounting - ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Die jeweils gültige Fassung ist unter der Internetadresse www.bc-business-contact.de im Internet veröffentlicht und kann jederzeit eingesehen und ausgedruckt werden.

  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden grundsätzlich nicht Vertragsinhalt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbracht wird. B.C. Business Contact braucht den AGB des Auftraggebers im Einzelfall nicht gesondert zu widersprechen, selbst wenn von B.C. Business Contact auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das AGB des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB.

  3. Der Dienstleistungsvertrag oder eine Auftragsbestätigung erfolgt vor Beginn des Auftrages bzw. vor Beginn der Dienstleistung. Einzelheiten und Umfang der Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des mündlichen und schriftlichen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung.

  4. Soweit B.C. Business Contact entgeltfreie Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden, ohne dass sich hieraus ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch oder Kündigungsrecht des Auftraggebers ergibt.

  5. Angebote von B.C. Business Contact behalten, sofern im Angebot nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, 30 Tage ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Irrtümer behält sich B.C. Business Contact vor.

  6. Der Abrechnungszeitraum im Rahmen von längerfristigen Projektarbeiten beträgt, sofern nicht anders vereinbart, eine Woche. Wird eine Arbeitsleistung in diesem Bereich innerhalb einer Woche abgeschlossen, erfolgt eine Abrechnung sofort nach Beendigung des Auftrages.
    Der in Rechnung gestellte Betrag ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge fällig.
    Für Dienstleistungen im Rahmen von Beratungen, Trainings und Coachings gelten darüberhinaus die unter B,C und D aufgeführten Regelungen, sofern keine anderweitigen, individuell getroffenen Vereinbarungen vorliegen.
    B.C. Business Contact behält sich jedoch in allen Fällen das Recht auf die Erhebung einer Anzahlung oder die „in Rechnungstellung“ des gesamten Betrages vor Erbringung der Dienstleistung vor. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn B.C. Business Contact über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug ist B.C. Business Contact berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Für Mahnungen kann B.C. Business Contact eine Mahngebühr in Höhe von bis zu € 20,00 verlangen.

  7. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen sowie ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

  8. Wurden Arbeits-/ Anwesenheitszeiten für die Durchführung von Accounting-Projekten vereinbart, können diese spätestens 3 Arbeitstage vorher abgesagt oder verlegt werden. Arbeits-/ Anwesenheitszeiten, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden, werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Für „Weiterbildungen und offene Veranstaltungen“, „Beratungs- und Trainingsleistungen für Unternehmen“ und „Coaching“ gelten die unter B, C und D aufgeführten erweiterten Regelungen.

  9. Mehraufwendungen, die über die geschuldete Leistung von B.C. Business Contact hinausgehen und Mehraufwendungen, die durch Verzögerungen auf Seiten des Kunden veranlasst sind, werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

  10. Aufträge mit bestimmter Laufzeit enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der Laufzeit für die das Auftragsverhältnis eingegangen wurde oder mit der vollständigen Erbringung der Leistung. Sie können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

  11. Aufträge mit unbestimmter Laufzeit können, sofern nicht anders vereinbart, von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

  12. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. B.C. Business Contact ist berechtigt, Verträge aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn
    - der Auftraggeber m. fälligen Zahlungen ganz od.teilweise im Verzug ist;
    - der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder der
      allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat;
    - über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird;
    - der Auftraggeber sein Unternehmen auflöst, veräußert, verpachtet oder in Liquidation tritt,
      stirbt oder handlungsunfähig wird;
    - der Auftraggeber bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Umstände
      verschwiegen hat, deren Kenntnis B.C. Business Contact vom Abschluss des Vertrages
      abgehalten hätte.

  13. Die Haftung von B.C. Business Contact für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf - B.C. Business Contact nachzuweisende(n) - Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüchen auf Grund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Insoweit haftet B.C. Business Contact für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit resultieren, haftet B.C. Business Contact nur für den typischerweise entstehenden Schaden.
    Bei Inanspruchnahme von B.C. Business Contact aus Haftung ist ein Mitverschulden des Auftraggebers angemessen zu berücksichtigen.

    Haftung für Material des Auftraggebers:
    Daten, Informationen und Unterlagen des Auftraggebers, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind, stellt dieser rechtzeitig und kostenfrei B.C. Business Contact zur Verfügung. Für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Materialien ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Eine diesbezügliche Haftung seitens B.C. Business Contact ist ausgeschlossen.

    Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von B.C. Business Contact für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen .

  14. B.C. Business Contact haftet insbesondere nicht für
    - Schäden, die durch Computerviren oder -abstürze hervorgerufen werden;
    - Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände;
    - auftretende Fehler bei der Übermittlung von Informationen;
    - Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post
      oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die B.C. Business Contact keinen Einfluss hat.

  15. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen Schaden, für den er B.C. Business Contact ersatzpflichtig machen will, unverzüglich nach bekannt werden an B.C. Business Contact zu melden.

  16. Die Frist für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers beträgt - gleich aus welchem Rechtsgrund - ein Jahr. Ausgeschlossen hiervon sind Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Diese verjähren nach der gesetzlichen Frist.

  17. B.C. Business Contact ist nicht verantwortlich für externe, nicht von B.C. Business Contact stammende Inhalte. Dem Auftraggeber und/ oder anderen Personen ist es untersagt, Inhalte zu übersenden, die gegen die gesetzlichen Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen sowie Äußerungen enthalten, die Dritte beleidigen oder sonstige strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben könnten.
    B.C. Business Contact und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

  18. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ahrensburg, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  19. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

  20. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Falle sind diese Bestimmungen vielmehr sinngemäß durchzuführen.

 


 

B
zusätzliche Regelungen für Weiterbildungen und offene Veranstaltungen

  1. B.C. Business Contact erbringt Dienstleistungen im Bereich von Weiterbildungs- und offenen Seminar-, Vortrags- und Workshopveranstaltungen zur Erweiterung der Fähigkeiten der Teilnehmer auf dem Gebiet der sozialen Kompetenz und der Kommunikation.

  2. Ein Vertrag gilt durch die unverzügliche Bestätigung einer Buchung des Teilnehmers seitens B.C. Business Contact - per E-Mail oder auf anderem schriftlichen Wege - als geschlossen. Die Bestätigung weist auf die Kurszeiten, den Preis, den Ort und die Anzahl der in der Buchung genannten Personen hin. Sollte ein Kurs überbucht sein oder z.B. aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht zustande kommen, erfolgt ebenfalls eine schriftliche Benachrichtigung auf einem der oben genannten Wege.

    Eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen ist die Grundlage für eine ökonomisch sinnvolle Durchführung einer Veranstaltung. Für den Fall, daß diese Mindestgruppengröße nicht bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erreicht wird, können die schon bestehenden Verträge mit den Teilnehmern per sofort aufgelöst werden. Es nehmen an einer Kursveranstaltung höchstens 16 Personen teil. Reservierungen erfolgen in der Reihenfolge des Buchungseingangs.

  3. Die Rechnung für die jeweilige Veranstaltung beinhaltet die zu entrichtenden Gebühren und Entgelte für den Kurs, die Lernmittel und andere entsprechende Auslagen.
    Der in Rechnung gestellte Betrag ist nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung, ohne Abzüge fällig, sofern nichts anderes schriftlich explizit vereinbart wurde.

  4. Die Organisation für unter dem Namen B.C. Business Contact OHG durchgeführte Veranstaltungen erfolgt durch selbige.
    B.C. Business Contact behält sich vor Termine und Durchführungsorte ggf. aus aktuellem Anlass zu ändern. Die Kurse werden so gestaltet, dass es aufmerksamen Teilnehmern möglich ist, die Kursziele zu erreichen. Für den Schulungserfolg haftet B.C. Business Contact nicht.

  5. Sollte ein Teilnehmer einen Kurstag versäumen, so kann er die Inhalte nach Absprache gegen ggf. gesonderte Berechnung nachholen. Sollten in einem Nachfolgekurs genügend Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen, kann dies auch hier geschehen.
    Andere Regelungen hierzu bedürfen der schriftlichen Form.

  6. Sollte der Veranstalter gezwungen sein, eine Veranstaltung (-sreihe) abzusagen, so zahlt der Veranstalter die gezahlten Seminargebühren in vollem Umfange zurück.
    Bei Veranstaltungen in deren Zusammenhang für die Teilnehmer individuell Hotel- oder Reisekosten anfallen, werden bei Absage der Veranstaltung lediglich die Seminargebühren erstattet, da die Buchung von Unterkunft und Verkehrsmitteln durch den Teilnehmer selbst und auf sein Risiko erfolgt. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht.

  7. Absagen eines Kurses seitens der Teilnehmer müssen schriftlich gegenüber B.C. Business Contact erfolgen. Eine Abmeldung vom Kurs ist bis 6 Wochen vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Sofern die Abmeldung innerhalb von 22 bis 42 Tagen vor Beginn der Veranstaltung erfolgt, werden 50% des ursprünglich vereinbarten Entgeltes in Rechnung gestellt. Bei Abmeldung innerhalb von 21 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme ist die gesamte Kursgebühr zu 100% zu entrichten, es sei denn der Kursteilnehmer stellt einen adäquaten Ersatzteilnehmer.

  8. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass alle angebotenen Kurse keine Therapie darstellen und die Teilnahme eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraussetzen.

  9. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung, nach außen Stillschweigen über die, während des Seminars von anderen Teilnehmern eingebrachten Arbeitsthemen oder anderen Äußerungen zu bewahren.

  10. Die Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen selbst. Für von Teilnehmern verursachte Schäden haften die Teilnehmer ausschließlich selbst.

 


 

C
zusätzliche Regelungen für
Beratungs- und Trainingsleistungen für Unternehmen

  1. B.C. Business Contact erbringt Dienstleistungen im Bereich individueller Beratungen und Trainings für Unternehmen.

  2. Ein Vertrag gilt durch die unverzügliche Bestätigung einer Buchung des Kunden seitens B.C. Business Contact - per E-Mail oder auf anderem schriftlichen Wege - als geschlossen.

  3. B.C. Business Contact stellt nach Erbringung der Leistung eine Rechnung hierfür an den Kunden. Es sei denn eine andere Vorgehensweise wurde im Vorhinein vereinbart.

    Die Rechnung für die jeweilige Maßnahme beinhaltet die zu entrichtenden Gebühren und Entgelte für die Maßnahme, die Lernmittel und andere entsprechende Auslagen. Der in Rechnung gestellte Betrag ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge fällig, sofern nichts anderes schriftlich explizit vereinbart wurde.

    Etwaige Reisekosten und Spesen sind vom Kunden zu erstatten. Insbesondere Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten in Höhe von 0,52€/km bzw. Bahnfahrt (1.Klasse), Flug (Business Class) oder ein entsprechender Mietwagen.

  4. Die Organisation der Veranstaltungen erfolgt durch den Kunden.

  5. Sollte eine Veranstaltung (-sreihe) durch den Kunden abgesagt werden, so hat diese Absage gegenüber B.C. Business Contact schriftlich zu erfolgen. Die Absage eines Kurses durch den Kunden ist bis 6 Wochen vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Sofern die Absage innerhalb von 22 bis 42 Tagen vor Beginn der Veranstaltung erfolgt, werden 50% des ursprünglich vereinbarten Entgeltes in Rechnung gestellt. Bei Abmeldung innerhalb von 21 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen des Kunden ist die gesamte Kursgebühr zu 100% zu entrichten.

  6. Sollte B.C. Business Contact die vertraglich geschuldete Leistung aus zu vertretenden Gründen nicht erbringen können, so dass der Kunde gezwungen ist, die Veranstaltung abzusagen, ist die Haftung von B.C. Business Contact – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auf die Erstattung möglicher, bereits im Vorhinein durch den Kunden geleisteter Seminargebühren begrenzt.

    Darüber hinaus gehende Rechtsansprüche des Kunden bestehen nicht.

 


 

D
zusätzliche Regelungen für Coaching

  1. B.C. Business Contact erbringt im Rahmen des Coachings seine Dienstleistung als neutraler Gesprächs- und Interaktionspartner für einen begrenzten Zeitraum und begleitet und reflektiert den individuellen Entwicklungs- und Veränderungsprozeß des Klienten.
    Auf der Grundlage von Selbstverantwortung und Eigeninitiative des Klienten kann der Coach keine speziell definierten Erfolge und Problemlösungen garantieren. Empathie und Kreativität des Coaches dienen dem Klienten unter anderem dazu Anregungen und Anstöße für die selbstbestimmte Lösung seiner individuellen Probleme zu erarbeiten.
    Inhaltlich bildet die Vorbereitung durch den Klienten die Basis für den gemeinsamen Weg. Coaching setzt körperliches und geistiges Wohlbefinden des Klienten über den gesamten Zeitraum voraus. Der Klient versichert eigenverantwortlich zu handeln und handeln zu können und keine psychischen und psychosomatischen Erkrankungen zu haben. Die durch den Coach durchgeführte Begleitung stellt in keinem Falle eine psychotherapeutische Behandlung zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten dar.

  2. Ein Vertrag gilt durch die unverzügliche Bestätigung einer Buchung des Klienten seitens B.C. Business Contact - per E-Mail oder auf anderem schriftlichen Wege - als geschlossen.

  3. Ein Coaching geht in der Regel über mindestens fünf Sitzungen zu jeweils mindestens 60 Minuten; Verkürzungen oder Verlängerungen sind nach Absprache individuell zu regeln. Das seitens des Klienten zu entrichtende Entgelt bemisst sich nach einem individuell zu vereinbarenden Stundensatz (60 Minuten). Es wird jede angefangene halbe Stunde berechnet.
    B.C. Business Contact ist berechtigt jeweils zum Monatsende Zwischenabrechnungen über abgehaltene Sitzungen vorzunehmen.
    Eine Endabrechnung erfolgt direkt nach Beendigung der gesamten vereinbarten Maßnahme.
    Berechnete Entgelte werden mit Erhalt der Rechnung fällig.

    Bei ggf. erforderlicher Anreise sind etwaige Reisekosten und Spesen des Coaches, nach vorheriger Absprache, vom Klienten zu erstatten.

  4. Stornierungen von Terminen regeln sich nach den individuellen vertraglichen Vereinbarungen.
    Sofern jedoch nicht gesondert geregelt, gilt :
    Termine werden in der vorhergehenden Sitzung abgesprochen.
    Zwischen Klient und Coach abgesprochene Termine können vom Klienten bis zu drei Werktage (Mo-Fr) vorher kostenfrei storniert werden.
    Bei einer Absage bis zu einem Tag vor dem abgesprochenen Termin werden 50% des vereinbarten Entgeltes fällig.
    Sagt der Klient danach ab oder erscheint ohne Absprache nicht zu einem Termin, ist das Honorar hierfür als Ausfallhonorar in voller Höhe zu entrichten.

 


 Download

Unsere AGB stehen für Sie zum Download bereit.

Auf Wunsch senden wir sie Ihnen aber auch gerne per Post.


 

Stand: Mai 2007

   
 

Telefon: 0 45 32 - 26 68 99     E-Mail: info@bc-business-contact.de

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